Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Hotel- und Gastgewerbe oder Hauswirtschaft und über eine pädagogische Zusatzqualifikation (z. B. Eignung nach AEVO) oder eine vergleichbare Qualifikation.Für eine Tätigkeit im Justizvollzug verfügen Sie über Erfahrung in der Arbeit mit Gefangenen und können verpflichtende Sicherheitsvorgaben uneingeschränkt einhalten.In Ihrem Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.Ein routinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Medien ist für Sie selbstverständlich.Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch sicheres und empathisches Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit aus.